Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Warszawie (Polen), eingereicht am 22. Dezember 2024 – mBank S.A./TK, DJ und JJ
(Rechtssache C-901/24, [Falucka]1)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Sąd Okręgowy w Warszawie
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: mBank S.A.
Beklagte: TK, DJ und JJ
Vorlagefrage
Sind Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen2 sowie die Grundsätze der Effektivität, der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und des Rechts auf Zugang zu einem Gericht dahin auszulegen, dass sie einer gerichtlichen Auslegung nationaler Regelungen entgegenstehen, wonach
1. die Verjährung des Anspruchs eines Gewerbetreibenden gegen einen Verbraucher auf Rückerstattung nicht geschuldeter Leistungen, die auf der Grundlage eines wegen missbräuchlicher Klauseln unwirksamen Vertrags erbracht worden sind, durch eine Erklärung des Verbrauchers unterbrochen wird, es sei ihm bekannt, dass er aufgrund der Unwirksamkeit des Vertrags die Gegenleistung, die er vom Gewerbetreibenden aufgrund des unwirksamen Vertrags erhalten habe, zurückzuerstatten habe,
2. die Abgabe einer solchen Erklärung durch den Verbraucher es rechtfertigen kann, den Ablauf der Verjährungsfrist für eine Forderung des Gewerbetreibenden gegen den Verbraucher außer Acht zu lassen?